Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden fortlaufend an die betrieblichen Abläufe der Se-Ro ETR Entwicklung Tuning Racing GmbH angepasst und weiterentwickelt.
AGB WerkstattleistungenWerkstatt, Service, Umbau und Restauration
AGB für Werkstatt-, Service-, Umbau- und Restaurationsleistungen
Se-Ro ETR Entwicklung Tuning Racing GmbH
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Werkstatt-, Service-, Reparatur-, Wartungs-, Umbau- und Restaurationsleistungen der Se-Ro ETR Entwicklung Tuning Racing GmbH.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen einer individuellen Vereinbarung.
§ 2 Auftragserteilung
Der Auftrag kann schriftlich, mündlich oder elektronisch erteilt werden.
Grundlage der Arbeiten sind die zwischen dem Kunden und der Se-Ro ETR Entwicklung Tuning Racing GmbH besprochenen und vereinbarten Leistungen. Dies umfasst insbesondere Wartungs-, Service-, Reparatur-, Umbau- und Restaurationsarbeiten.
Werden während der Ausführung weitere Arbeiten erforderlich oder ergeben sich zusätzliche Maßnahmen, wird der Kunde hierüber informiert. Zusätzliche Leistungen werden grundsätzlich erst nach Rücksprache durchgeführt.
Der Kunde kann im Voraus eine allgemeine Zustimmung für notwendige Zusatzarbeiten erteilen. Umfang und Grenzen dieser Zustimmung werden individuell vereinbart.
Werden während der Arbeiten Maßnahmen erforderlich, die der technischen Funktionsfähigkeit, der Verkehrs- oder Betriebssicherheit oder der Vermeidung weiterer Schäden dienen, gelten ergänzend die Regelungen des § 3.
§ 3 Kostenangaben und zusätzliche Leistungen
Sämtliche Kostenangaben, Kostenschätzungen oder Kostenprognosen beruhen auf dem bei Auftragserteilung bekannten Umfang der vereinbarten Leistungen.
Insbesondere bei Restaurierungen, Umbauten oder Arbeiten an älteren Fahrzeugen können während der Ausführung zusätzliche Arbeiten, verdeckte Schäden, Korrosion, Materialermüdungen oder bisher nicht erkennbare Umstände auftreten.
Selbstverständliche Nebenarbeiten sowie technisch notwendige Klein-, Verbrauchs- und Befestigungsteile, die üblicherweise zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags erforderlich sind, dürfen ohne gesonderte Rücksprache verwendet und berechnet werden. Hierzu zählen insbesondere Dichtungen, Schrauben, Muttern, Sicherungselemente, Schmierstoffe, Reinigungsmittel sowie vergleichbare Klein- und Verbrauchsteile.
Werden darüber hinaus zusätzliche Arbeiten erforderlich, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, wird der Kunde hierüber informiert.
Ergibt sich dadurch eine Überschreitung der ursprünglichen Kostenangabe um mehr als zehn Prozent, wird der Kunde vor der Durchführung weiterer kostenpflichtiger Arbeiten informiert.
Maßnahmen, die zur Gewährleistung der technischen Funktionsfähigkeit, der Verkehrs- oder Betriebssicherheit oder zur Vermeidung erheblicher Folgeschäden erforderlich sind, dürfen auch ohne vorherige Zustimmung durchgeführt werden, sofern der Kunde trotz angemessener Versuche nicht erreichbar ist und die zusätzlichen Kosten 150 Euro brutto nicht überschreiten. Der Kunde wird hierüber schnellstmöglich informiert.
§ 4 Ersatzteile, Sonderanfertigungen und Fremdleistungen
Die Se-Ro ETR Entwicklung Tuning Racing GmbH ist berechtigt, geeignete Originalteile, Zubehörteile, Ersatzteile sowie selbst gefertigte oder individuell angepasste Bauteile zu verwenden.
Im Rahmen von Restaurierungs-, Umbau- und Sonderanfertigungsarbeiten können Bauteile durch eigene Fertigung oder durch externe Fachbetriebe hergestellt, verändert oder angepasst werden. Hierzu zählen insbesondere Fräsarbeiten, Dreharbeiten, Schweißarbeiten, CNC-Bearbeitung, Laserzuschnitte, 3D-Druck, CAD-Konstruktionen sowie vergleichbare Fertigungs- und Herstellungsverfahren.
Selbst gefertigte oder individuell angepasste Bauteile stellen Einzelanfertigungen dar und können von serienmäßigen Originalteilen abweichen.
Konstruktionszeichnungen, CAD-Modelle, technische Entwürfe, Fertigungsdaten, Schablonen und sonstige Entwicklungsunterlagen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, Eigentum der Se-Ro ETR Entwicklung Tuning Racing GmbH.
Sofern für selbst gefertigte oder angepasste Bauteile zusätzliche Prüfungen, Gutachten, Eintragungen oder behördliche Genehmigungen erforderlich sind, wird der Kunde hierauf hingewiesen.
Bringt der Kunde Ersatz-, Zubehör- oder Tuningteile zur Montage mit, übernimmt die Se-Ro ETR Entwicklung Tuning Racing GmbH keine Gewährleistung oder Haftung für diese Teile selbst. Insbesondere wird keine Gewähr für deren Qualität, Herkunft, Funktion, Haltbarkeit, Passgenauigkeit oder Zulässigkeit übernommen. Die Gewährleistung für die ordnungsgemäße und fachgerechte Ausführung der durch die Se-Ro ETR Entwicklung Tuning Racing GmbH erbrachten Einbauarbeiten bleibt hiervon unberührt. Für Mängel, Funktionsstörungen oder Folgeschäden, die auf vom Kunden bereitgestellte Teile zurückzuführen sind, haftet die Se-Ro ETR Entwicklung Tuning Racing GmbH nicht.
Auf Wunsch des Kunden können gebrauchte oder aufgearbeitete Bauteile verwendet werden. Gebrauchsspuren, altersbedingter Verschleiß und materialbedingte Abweichungen stellen keinen Mangel dar, soweit sie der vereinbarten Beschaffenheit entsprechen.
Die Se-Ro ETR Entwicklung Tuning Racing GmbH haftet nicht für Mängel, Funktionsstörungen oder Folgeschäden, die auf bereits vorhandene Umbauten, Vorschäden, unsachgemäße Reparaturen oder Veränderungen durch Dritte zurückzuführen sind. Werden derartige Umstände während der Arbeiten festgestellt, wird der Kunde hierüber informiert.
Arbeiten können ganz oder teilweise durch externe Fachbetriebe ausgeführt werden, insbesondere Lackier-, Beschichtungs-, Aufbereitungs- oder Spezialbetriebe.
§ 5 Fertigstellung und Abholung
Der Kunde wird über die Fertigstellung der Arbeiten informiert.
Das Fahrzeug ist grundsätzlich innerhalb von drei Werktagen abzuholen. Die Frist beginnt am auf die Benachrichtigung folgenden Werktag. Als Werktage gelten die regulären Öffnungstage der Werkstatt. Abweichende Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
Erfolgt die Abholung nicht fristgerecht, kann die Se-Ro ETR Entwicklung Tuning Racing GmbH Standgebühren in Höhe von 5,00 Euro pro Kalendertag berechnen. Die Erhebung erfolgt nach Ermessen der Werkstatt und entfällt, soweit zuvor etwas anderes vereinbart wurde.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 6 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Übergabe des Fahrzeugs und Aushändigung beziehungsweise Zugang der Rechnung sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Die Zahlung kann bar oder über die jeweils angebotenen elektronischen Zahlungsmethoden erfolgen. Hierzu zählen insbesondere Debitkarten, Kreditkarten, Überweisungen und PayPal. Die angebotenen Zahlungsmöglichkeiten können im Einzelfall variieren.
Abweichende Zahlungsziele oder Ratenzahlungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben gesetzliche Zurückbehaltungsrechte unberührt.
§ 7 Probefahrten, Fahrzeugbewegungen und Transporte
Die Se-Ro ETR Entwicklung Tuning Racing GmbH ist berechtigt, Fahrzeuge im Rahmen der Auftragsdurchführung auf dem Werkstattgelände zu bewegen und umzusetzen.
Soweit dies zur Diagnose, Fehlersuche, Funktionsprüfung, Abstimmung, Überprüfung von Reparaturen, Restaurierungen oder Umbauten erforderlich ist, dürfen Probefahrten auch im öffentlichen Straßenverkehr sowie auf sonstigen öffentlichen Verkehrsflächen durchgeführt werden.
Probefahrten dürfen ebenfalls durchgeführt werden, soweit sie zur Erlangung oder Überprüfung von Eintragungen, Genehmigungen oder technischen Abnahmen erforderlich sind.
Der Kunde versichert, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe über die für notwendige Probefahrten erforderlichen Zulassungen und Versicherungen verfügt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Ist das Fahrzeug nicht fahrbereit, nicht zugelassen oder ist ein Transport aus technischen oder organisatorischen Gründen erforderlich, erteilt der Kunde der Se-Ro ETR Entwicklung Tuning Racing GmbH die Genehmigung, das Fahrzeug auf Anhängern, in Transportfahrzeugen oder durch beauftragte Dritte zu transportieren.
Transporte dürfen insbesondere zwischen Werkstatt, Lagerorten, Prüfstellen, Lackierereien, Spezialbetrieben oder sonstigen zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Standorten erfolgen.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass das Fahrzeug im Rahmen der Auftragsdurchführung an beauftragte Dritte übergeben werden darf, sofern dies zur Durchführung einzelner Arbeiten oder technischer Prüfungen erforderlich ist.
§ 8 Umbauten, Tuning und Zulassungsvorschriften
Die Se-Ro ETR Entwicklung Tuning Racing GmbH weist darauf hin, dass Umbauten, Tuningmaßnahmen oder der Einbau bestimmter Zubehörteile Auswirkungen auf die Betriebserlaubnis sowie auf die Zulässigkeit im öffentlichen Straßenverkehr und auf öffentlichen Verkehrsflächen haben können.
Nicht alle Umbauten oder Zubehörteile sind ohne zusätzliche Eintragungen, Genehmigungen oder Abnahmen zulässig.
Soweit Leistungen ausschließlich für Rennsport-, Ausstellungs- oder private Zwecke bestimmt sind, erfolgt dies nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Kunden.
Der Kunde wird über erforderliche Eintragungen, Genehmigungen sowie bestehende Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr und auf öffentlichen Verkehrsflächen ausdrücklich hingewiesen. Diese Hinweise werden dokumentiert.
Die Verantwortung für die Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr sowie auf sonstigen öffentlichen Verkehrsflächen nach Übergabe liegt beim Fahrzeughalter.
Für vom Kunden bereitgestellte Zubehör- oder Tuningteile gelten ergänzend die Regelungen des § 4.
§ 9 Fotodokumentation
Die Se-Ro ETR Entwicklung Tuning Racing GmbH ist berechtigt, im Rahmen der Auftragsdurchführung Fotos und sonstige Dokumentationen zur technischen Dokumentation und Beweissicherung anzufertigen.
Die Aufnahmen dienen ausschließlich internen Zwecken sowie der Dokumentation des Fahrzeugzustands und der durchgeführten Arbeiten.
Eine Veröffentlichung erfolgt ausschließlich mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.
§ 10 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Keine Gewährleistung besteht für normalen Verschleiß, unsachgemäße Nutzung, eigenmächtige Veränderungen durch Dritte oder Schäden durch äußere Einwirkungen, soweit diese nicht auf einer von der Se-Ro ETR Entwicklung Tuning Racing GmbH zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen.
Geringfügige Abweichungen in Farbe, Material, Struktur oder Oberfläche stellen keinen Mangel dar, soweit sie technisch unvermeidbar, branchenüblich oder vereinbart sind.
Für Funktionsstörungen, die auf Fremdsoftware, nicht originale Steuergeräte, nachträgliche Programmierungen oder vom Kunden bereitgestellte elektronische Komponenten zurückzuführen sind, haftet die Se-Ro ETR Entwicklung Tuning Racing GmbH nicht, soweit die Störung nicht durch die von ihr ausgeführten Arbeiten verursacht wurde.
§ 11 Ausgebaute Teile
Ausgebaute oder ersetzte Teile bleiben grundsätzlich dem Kunden zugeordnet. Sie werden auf Wunsch ausgehändigt oder nach Rücksprache fachgerecht entsorgt.
Im Falle einer Regulierung durch eine Versicherung oder einen sonstigen Kostenträger können Rechte an ausgebauten Teilen auf den jeweiligen Kostenträger übergehen. In diesen Fällen werden die Teile entsprechend den Vorgaben des Kostenträgers aufbewahrt, herausgegeben oder nach Freigabe entsorgt.
Sofern keine Herausgabe verlangt wurde und keine Rechte Dritter entgegenstehen, können ausgebaute Teile nach Rücksprache beziehungsweise nach angemessener Aufbewahrungsfrist entsorgt werden.
§ 12 Haftung
Die Se-Ro ETR Entwicklung Tuning Racing GmbH haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Unternehmen bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie sonstige gesetzlich zwingende Haftungstatbestände bleiben unberührt.
§ 13 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
AGB FahrzeugankaufDirekter Ankauf von Fahrzeugen
AGB für den Fahrzeugankauf
Se-Ro ETR Entwicklung Tuning Racing GmbH
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Fahrzeuge, die der Se-Ro ETR Entwicklung Tuning Racing GmbH zum Ankauf angeboten und an sie verkauft werden.
Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Individuelle Vereinbarungen im Kaufvertrag haben Vorrang.
§ 2 Ankaufanfrage und Fahrzeugbewertung
Eine Ankaufanfrage, die Vereinbarung eines Besichtigungstermins oder eine erste Preiseinschätzung führen noch nicht zu einem verbindlichen Ankauf.
Vorläufige Bewertungen anhand von Fotos, Fahrzeugdaten oder Angaben des Verkäufers sind unverbindlich. Der endgültige Ankaufspreis wird nach Besichtigung und Prüfung des Fahrzeugs festgelegt.
Weichen Zustand, Fahrzeugdaten oder Unterlagen von den vorherigen Angaben ab, kann das Ankaufangebot angepasst oder der Ankauf abgelehnt werden.
Kosten für die Vorstellung, Anlieferung oder Abholung des Fahrzeugs werden nur übernommen, wenn dies vorher vereinbart wurde.
§ 3 Angaben des Verkäufers
Der Verkäufer ist verpflichtet, alle für den Ankauf wesentlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.
Dazu gehören insbesondere Angaben zu Kilometerstand, Unfallschäden, Vorschäden, technischen Mängeln, Reparaturen, Umbauten, Veränderungen gegenüber dem Serienzustand sowie einer besonderen gewerblichen Nutzung.
Auch bekannte Manipulationen oder Veränderungen am Kilometerzähler, an Steuergeräten oder an der Fahrzeugidentität müssen offengelegt werden.
Bestehen Finanzierungen, Sicherungsrechte, Leasingverträge oder sonstige Rechte Dritter, muss der Verkäufer dies vor Abschluss des Kaufvertrags mitteilen.
Kennt der Verkäufer einen Umstand nicht sicher, kann er seine Erklärung ausdrücklich auf seinen Kenntnisstand beschränken. Eine solche Erklärung stellt keine Garantie dar.
§ 4 Besichtigung und Ankaufprüfung
Die Se-Ro ETR GmbH ist berechtigt, das Fahrzeug vor dem Ankauf zu besichtigen und technisch zu prüfen.
Die Prüfung kann insbesondere eine Sicht- und Funktionsprüfung, die Kontrolle der Fahrzeugidentifikationsnummer, das Auslesen elektronischer Fahrzeugdaten, eine Lackschichtmessung und eine Probefahrt umfassen.
Die Ankaufprüfung ist keine vollständige technische Untersuchung. Sie entbindet den Verkäufer nicht davon, ihm bekannte Mängel, Schäden und sonstige wertbeeinflussende Umstände mitzuteilen.
Festgestellte Mängel oder Abweichungen können bei der Ermittlung des Ankaufspreises berücksichtigt werden.
§ 5 Vertragsschluss
Der Fahrzeugankauf wird erst mit Unterzeichnung des Kaufvertrags oder einer anderen eindeutigen Annahmeerklärung verbindlich.
Im Kaufvertrag werden insbesondere die Vertragsparteien, Fahrzeugdaten, Fahrzeugidentifikationsnummer, abgelesener Kilometerstand, Kaufpreis, bekannte Mängel und Schäden sowie die Übergabe- und Zahlungsbedingungen festgehalten.
Maßgebend sind der Zustand des Fahrzeugs bei der Besichtigung und die im Kaufvertrag vereinbarten Angaben.
§ 6 Eigentum und Verfügungsberechtigung
Der Verkäufer erklärt, dass er Eigentümer des Fahrzeugs und zu dessen Verkauf berechtigt ist.
Handelt er für den Eigentümer oder ein Unternehmen, muss er eine geeignete Vollmacht und auf Verlangen weitere Nachweise über seine Vertretungsberechtigung vorlegen.
Das Fahrzeug ist frei von Rechten Dritter zu übergeben, soweit im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart wurde.
Bestehen Zweifel am Eigentum, an der Identität oder an der Verfügungsberechtigung des Verkäufers, kann die Se-Ro ETR GmbH den Ankauf oder die Kaufpreiszahlung bis zur vollständigen Klärung zurückstellen.
§ 7 Unterlagen, Schlüssel und Zubehör
Bei der Übergabe sind alle vereinbarten Fahrzeugunterlagen, Schlüssel und Zubehörteile vollständig auszuhändigen.
Dazu gehören, soweit vorhanden oder vereinbart, insbesondere die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II, Betriebserlaubnisse, Prüfberichte, Wartungs- und Reparaturnachweise, Gutachten, Eintragungen und sämtliche Fahrzeugschlüssel.
Fehlende Unterlagen, Schlüssel oder Zubehörteile sind vor Vertragsschluss anzugeben und im Kaufvertrag festzuhalten.
§ 8 Kaufpreis und Zahlung
Kaufpreis, Zahlungsart und Fälligkeit werden im Kaufvertrag festgelegt.
Die Zahlung erfolgt grundsätzlich bargeldlos auf das vom Verkäufer angegebene Konto. Eine andere Zahlungsweise muss ausdrücklich vereinbart werden.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Auszahlung nach vollständiger Übergabe des Fahrzeugs, der vereinbarten Unterlagen, Schlüssel und Zubehörteile sowie nach Klärung der Eigentumsverhältnisse.
Besteht noch eine Fahrzeugfinanzierung, kann der erforderliche Teil des Kaufpreises mit Zustimmung des Verkäufers unmittelbar an die finanzierende Bank oder den sonstigen Berechtigten gezahlt werden. Der verbleibende Betrag wird an den Verkäufer ausgezahlt.
§ 9 Übergabe
Übergabeort und Übergabetermin werden im Kaufvertrag festgelegt.
Mit der Übergabe erhält die Se-Ro ETR GmbH den Besitz am Fahrzeug sowie an den vereinbarten Unterlagen, Schlüsseln und Zubehörteilen. Das Eigentum geht durch Einigung und Übergabe über, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Bis zur Übergabe hat der Verkäufer das Fahrzeug in dem bei Vertragsschluss vorhandenen Zustand zu erhalten. Zwischenzeitlich entstandene Schäden oder wesentliche Veränderungen sind unverzüglich mitzuteilen.
Der Kilometerstand wird bei der Übergabe abgelesen und dokumentiert. Eine Garantie für die tatsächliche Gesamtlaufleistung besteht nur, wenn sie ausdrücklich im Kaufvertrag vereinbart wurde.
Persönliche Gegenstände und gespeicherte Daten in Navigations-, Kommunikations- oder Infotainmentsystemen sind vor der Übergabe zu entfernen.
§ 10 Mängel und Haftung des Verkäufers
Das Fahrzeug wird in dem Zustand angekauft, der bei der Besichtigung erkennbar, der Se-Ro ETR GmbH bekannt und im Kaufvertrag dokumentiert ist.
Für ausdrücklich festgehaltene Mängel, Schäden, Vorschäden oder fehlende Teile bestehen keine Mängelansprüche.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Kaufvertrag keine wirksame abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Ein vereinbarter Haftungsausschluss gilt nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder ausdrücklich übernommenen Garantien.
Stellt sich nach dem Ankauf heraus, dass wesentliche Angaben vorsätzlich oder arglistig falsch gemacht oder bekannte erhebliche Mängel verschwiegen wurden, stehen der Se-Ro ETR GmbH die gesetzlichen Rechte zu.
§ 11 Zulassung, Versicherung und Kennzeichen
Der Zulassungszustand des Fahrzeugs wird bei der Übergabe dokumentiert.
Ist das Fahrzeug noch zugelassen, wird im Kaufvertrag vereinbart, wer die Abmeldung oder Ummeldung übernimmt.
Übernimmt die Se-Ro ETR GmbH die Abmeldung, wird sie diese ohne schuldhaftes Zögern veranlassen. Verzögerungen aufgrund fehlender Unterlagen, nicht verfügbarer Behördentermine oder anderer nicht von ihr zu vertretender Umstände bleiben unberücksichtigt.
Der Verkäufer übergibt alle hierfür erforderlichen Unterlagen und Kennzeichen. Beide Vertragsparteien dürfen die Zulassungsbehörde und den Versicherer über Verkauf und Übergabe informieren.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Verkäufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz der Se-Ro ETR GmbH. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
AGB FahrzeugverkaufEigene Fahrzeuge, Kundenauftrag und Plattformangebote
AGB für den Fahrzeugverkauf
Se-Ro ETR Entwicklung Tuning Racing GmbH
§ 1 Geltungsbereich und Stellung der Se-Ro ETR GmbH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Fahrzeugangebote und Fahrzeugverkäufe, die über die Se-Ro ETR Entwicklung Tuning Racing GmbH, nachfolgend „Se-Ro ETR GmbH“, erfolgen oder vermittelt werden.
Die Se-Ro ETR GmbH kann selbst Verkäuferin sein, einen Verkauf im Kundenauftrag vermitteln und organisatorisch abwickeln oder ausschließlich eine Plattform für ein Fahrzeugangebot bereitstellen.
Wer Verkäufer des Fahrzeugs ist, ergibt sich aus dem Fahrzeugangebot und dem Kaufvertrag. Ist die Se-Ro ETR GmbH dort nicht als Verkäuferin genannt, wird sie nicht Vertragspartnerin des Fahrzeugkaufs.
§ 2 Fahrzeugangebote und Vertragsschluss
Fahrzeugangebote und Inserate sind freibleibend und stellen noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Der Kaufvertrag kommt durch Unterzeichnung oder ausdrückliche Annahme zustande. Maßgeblich sind die darin vereinbarten Angaben und Beschaffenheitsmerkmale.
Änderungen gegenüber dem veröffentlichten Fahrzeugangebot werden dem Käufer vor Vertragsschluss mitgeteilt. Irrtümer bleiben vorbehalten, soweit sie nicht vorsätzlich oder arglistig erfolgen.
§ 3 Fahrzeugzustand und Fahrzeugangaben
Gebrauchte Fahrzeuge werden in ihrem vorhandenen Zustand unter Berücksichtigung von Alter, Laufleistung und bisheriger Nutzung verkauft.
Der Käufer erhält Gelegenheit zur Besichtigung und – soweit vereinbart – zu einer Probefahrt. Bekannte Mängel, Schäden, Vorschäden, Umbauten und sonstige wesentliche Besonderheiten werden dokumentiert.
Soweit keine tatsächliche Gesamtlaufleistung ausdrücklich zugesichert wird, bezeichnet die angegebene Laufleistung lediglich den abgelesenen Tachostand.
Bei Fahrzeugen im Kundenauftrag beruhen Angaben insbesondere zu Laufleistung, Vorschäden, Wartung, Umbauten und bisheriger Nutzung auf den Angaben des Fahrzeugeigentümers, soweit keine eigene Überprüfung durch die Se-Ro ETR GmbH angegeben ist. Rechte wegen nicht offengelegter oder arglistig verschwiegener Umstände bleiben unberührt.
§ 4 Sachmängelhaftung
Ist die Se-Ro ETR GmbH Verkäuferin, gelten die gesetzlichen Sachmängelrechte, soweit wirksam nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Beim Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs an einen Verbraucher kann die Verjährungsfrist auf ein Jahr ab Übergabe verkürzt werden. Dies gilt nur, wenn der Verbraucher vor seiner Vertragserklärung eigens darauf hingewiesen wurde und die Verkürzung im Kaufvertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wird.
Gegenüber Unternehmern kann die Sachmängelhaftung im Kaufvertrag ausgeschlossen werden.
Beschränkungen gelten nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln, übernommenen Garantien, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Ist bei einem Fahrzeug im Kundenauftrag der Fahrzeugeigentümer Verkäufer oder stellt die Se-Ro ETR GmbH nur die Plattform bereit, richten sich Sachmängelansprüche gegen den im Kaufvertrag genannten Verkäufer.
§ 5 Probefahrt
Eine Probefahrt bedarf der vorherigen Zustimmung. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
Der Probefahrer muss das erforderliche Mindestalter erreicht haben, eine gültige Fahrerlaubnis besitzen und Führerschein sowie Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Er muss fahrtüchtig sein und die vorgeschriebene Schutzkleidung tragen. Fahrten unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder beeinträchtigenden Medikamenten sind unzulässig.
Die Probefahrt ist auf den vereinbarten Zeitraum, das vereinbarte Gebiet und den vereinbarten Zweck beschränkt. Eine Überlassung an Dritte sowie die Teilnahme an Rennen, Trainings oder vergleichbaren Veranstaltungen sind nicht gestattet.
Für schuldhaft verursachte Schäden haftet der Probefahrer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine zu tragende Selbstbeteiligung wird vor Fahrtbeginn mitgeteilt und in der Probefahrtvereinbarung festgehalten. Verkehrsverstöße und dadurch entstehende Kosten trägt der Probefahrer.
Unfälle, Schäden und technische Auffälligkeiten sind sofort mitzuteilen. Schuldanerkenntnisse gegenüber Dritten dürfen nicht ohne Zustimmung des Fahrzeugeigentümers oder Versicherers abgegeben werden.
Bei Nutzung eines roten Kennzeichens mit „06“-Erkennungsnummer überprüft und unterschreibt der Fahrer die vorbereiteten Angaben im Fahrtennachweis. Fahrzeugscheinheft und erforderliche Unterlagen sind mitzuführen und vollständig zurückzugeben. Eigene Eintragungen oder Veränderungen sind nicht zulässig.
§ 6 Reservierung und Anzahlung
Eine Reservierung ist erst nach ausdrücklicher Bestätigung verbindlich. Dauer und Bedingungen werden individuell vereinbart.
Eine Anzahlung wird auf den Kaufpreis angerechnet.
Kommt der Kauf aus vom Käufer zu vertretenden Gründen nicht zustande, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Nachweisbare Ansprüche der Verkäuferin können mit der Anzahlung verrechnet werden.
Kann die Verkäuferin das Fahrzeug nicht vertragsgemäß übergeben, wird die Anzahlung zurückgezahlt.
§ 7 Kaufpreis, Zahlung und Eigentum
Kaufpreis, Zahlungsart und Fälligkeit werden im Kaufvertrag festgelegt.
Die Zahlung erfolgt grundsätzlich bargeldlos. Barzahlungen sind nur nach vorheriger Vereinbarung und innerhalb der gesetzlichen Höchstgrenzen zulässig.
Das Fahrzeug wird in der Regel erst nach vollständiger Zahlung übergeben und bleibt bis dahin Eigentum der Verkäuferin.
Zusätzliche Kosten, etwa für Überführung, Zulassung oder Zusatzleistungen, trägt der Käufer nur nach vorheriger Vereinbarung.
§ 8 Fahrzeugübergabe
Übergabeort und Übergabetermin werden im Kaufvertrag oder gesondert vereinbart.
Fahrzeugzustand, Kilometerstand, Schlüssel und übergebene Unterlagen werden dokumentiert. Der Käufer hat sich auf Verlangen auszuweisen.
Mit der Übergabe gehen Nutzung, Kosten sowie die Gefahr einer zufälligen Beschädigung oder des Verlusts auf den Käufer über.
§ 9 Zulassung und Versicherung
Das Fahrzeug wird in der Regel abgemeldet übergeben. Eine Übergabe im zugelassenen Zustand kann vereinbart werden.
Wird das Fahrzeug zugelassen übergeben, hat der Käufer unverzüglich die Ummeldung oder Außerbetriebsetzung zu veranlassen. Ist eine sofortige Bearbeitung nicht möglich, muss der frühestmögliche verfügbare Termin vereinbart und auf Verlangen nachgewiesen werden.
Ab Übergabe sorgt der Käufer für den erforderlichen Versicherungsschutz und trägt die durch seine Nutzung entstehenden Steuern, Versicherungsbeiträge, Gebühren und sonstigen Kosten.
§ 10 Haftung
Die Se-Ro ETR GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
§ 11 Widerrufsrecht
Bei einem in den Geschäftsräumen geschlossenen Kaufvertrag besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Wird mit einem Verbraucher ein Fernabsatzvertrag oder ein außerhalb der Geschäftsräume geschlossener Vertrag abgeschlossen, gelten die gesetzlichen Widerrufsbestimmungen. Der Verbraucher erhält in diesem Fall eine gesonderte Widerrufsbelehrung.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
Ist der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz der Se-Ro ETR GmbH. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Die Se-Ro ETR GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
AGB WintereinlagerungReservierung und Einlagerungsvertrag
AGB für die Wintereinlagerung
Se-Ro ETR Entwicklung Tuning Racing GmbH
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Wintereinlagerung von Fahrzeugen bei der Se-Ro ETR Entwicklung Tuning Racing GmbH.
Individuelle Vereinbarungen im Einlagerungsvertrag haben Vorrang.
§ 2 Einlagerung
Die Einlagerung erfolgt für den im Vertrag vereinbarten Zeitraum.
Eingelagert werden grundsätzlich nur zugelassene Fahrzeuge mit Ganzjahres- oder Saisonkennzeichen.
Die Fahrzeuge werden in geschlossenen, video- und alarmgesicherten Hallen untergebracht. Die Lagerhallen befinden sich nicht auf dem Betriebsgelände der Se-Ro ETR Entwicklung Tuning Racing GmbH in Strausberg.
Die genaue Anschrift des Lagerortes wird aus Sicherheitsgründen nicht veröffentlicht. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz innerhalb der Lagerhallen besteht nicht.
§ 3 Einlagerungspreis und Zahlung
Die Wintereinlagerung kostet 55,00 Euro pro Monat. Darin enthalten sind 50,00 Euro für die Einlagerung und 5,00 Euro für die Miete eines Batterieladegeräts einschließlich Batteriepflege.
Berechnet werden volle Einlagerungsmonate. Die Zahlung erfolgt monatlich im Voraus und ist jeweils spätestens zum 5. des Monats fällig.
Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
§ 4 Batteriepflege
Während der Einlagerung erfolgt die Batteriepflege ausschließlich mit den von der Se-Ro ETR GmbH bereitgestellten Batterieladegeräten.
Aus Sicherheits- und Versicherungsgründen dürfen keine kundeneigenen Batterieladegeräte verwendet werden.
§ 5 Zusatzleistungen
Zusatzleistungen wie Saisonstartservice, Fahrzeugaufbereitung oder weitere Werkstattleistungen können zusätzlich beauftragt werden.
Arbeiten können ganz oder teilweise durch externe Fachbetriebe ausgeführt werden.
Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
§ 6 Fahrzeugzustand und Dokumentation
Der Zustand des Fahrzeugs wird bei der Einlagerung dokumentiert. Hierzu können insbesondere Fotos des Fahrzeugs und vorhandener Schäden angefertigt und gespeichert werden.
Der Kunde ist verpflichtet, auf bekannte Schäden, technische Mängel oder sonstige Besonderheiten hinzuweisen, soweit diese für die Einlagerung oder Bewegung des Fahrzeugs von Bedeutung sein können.
§ 7 Fahrzeugbewegungen und Transporte
Die Se-Ro ETR GmbH ist berechtigt, das Fahrzeug zu bewegen, soweit dies für die Einlagerung, Umlagerung, Durchführung vereinbarter Arbeiten oder Abholung erforderlich ist.
Mit Zustimmung des Kunden darf das Fahrzeug zwischen dem Betrieb in Strausberg und dem Lagerungsort transportiert oder überführt werden.
Andere als für die Einlagerung oder vereinbarte Leistungen erforderliche Fahrten erfolgen nicht.
§ 8 Haftung
Die Se-Ro ETR GmbH haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Unternehmen bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie sonstige gesetzlich zwingende Haftungstatbestände bleiben unberührt.
Für bereits vorhandene Schäden, gewöhnliche Alterung und Verschleiß sowie Schäden aufgrund bereits bestehender technischer Mängel haftet die Se-Ro ETR GmbH nicht, soweit diese nicht von ihr zu vertreten sind.
§ 9 Versicherung
Der Kunde ist für einen ausreichenden Versicherungsschutz seines Fahrzeugs während der Einlagerungszeit verantwortlich.
Die Wintereinlagerung beinhaltet keine Fahrzeugversicherung und ersetzt eine bestehende Versicherung des Fahrzeugs nicht.
§ 10 Abholung
Die Abholung erfolgt zum vereinbarten Termin beziehungsweise nach vorheriger Abstimmung.
Offene Forderungen aus der Einlagerung und vereinbarten Zusatzleistungen sind spätestens bei Abholung zu begleichen.
Wird das Fahrzeug nach Ende des vereinbarten Einlagerungszeitraums trotz Aufforderung nicht abgeholt, ist die Se-Ro ETR GmbH berechtigt, angemessene Standgebühren für die weitere Unterbringung zu berechnen.
Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
§ 11 Verlängerung und vorzeitige Abholung
Soll das Fahrzeug länger als ursprünglich vereinbart eingelagert bleiben, ist dies rechtzeitig mit der Se-Ro ETR GmbH abzustimmen. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn entsprechende Lagerkapazität vorhanden ist.
Eine vorzeitige Abholung beendet die vereinbarte Zahlungspflicht nicht automatisch. Maßgeblich bleibt der vertraglich vereinbarte Einlagerungszeitraum, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz der Se-Ro ETR GmbH. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
AGB MotorradvermietungGeplante Vermietung
AGB für die Motorradvermietung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden derzeit erstellt.



